Unter dem Einfluss der jetzigen Regierung, die nach und nach viele Bemühungen um Integration, Inklusion oder Umwelt- und Klimaschutz einkassiert und wichtige Förderungen gestrichen hat, konnte man in letzter Zeit stark den Eindruck gewinnen, dass Leichte Sprache tot ist: Gelder werden gestrichen, Ausschreibungen werden gestoppt, Aufträge bleiben aus und am Ende ist es so, dass einfach kaum noch etwas in Leichte Sprache übersetzt wird.
Aber nun gibt es doch noch ein Lebenszeichen. Deshalb an dieser Stelle ein Dankeschön an Henrik Nolte, der auf LinkedIn darauf hingewiesen hat: Im vergangenen Monat hat nämlich der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beraten. Ziel der Reform ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich auszubauen und erstmals stärker auch private Anbieter in die Pflicht zu nehmen.
Was genau soll sich ändern? Hier die wichtigsten Punkte:
Bauliche Barrierefreiheit
Der Bund verpflichtet sich, seine Bestandsbauten schrittweise barrierefrei zu gestalten. Der Prozess soll bis 2045 abgeschlossen sein.
Barrierefreiheit soll künftig auch für private Anbieter gelten
Bislang verpflichtet das BGG vor allem Bundesbehörden zur Barrierefreiheit. Das ist geregelt in § 7 des BGG. Künftig sollen zusätzlich aber auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen in die Pflicht genommen werden. Auch privatwirtschaftliche Unternehmen sollen „angemessene Vorkehrungen“ für mehr Barrierefreiheit treffen. Notfalls können Betroffene ihr Recht sogar gerichtlich einfordern.
Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache
Das Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit steht ja schon sehr lange auf dem Plan. Diesmal soll es aber wirklich kommen. Das Zentrum soll bundesweit alle Behörden fachlich unterstützen. Der Entwurf sieht vor, dass noch mehr Schriftstücke barrierefrei gestaltet sein sollen.
Und dann folgt ein wunderbarer Satz, der fast zu schön ist, als dass man ihn glauben kann. Laut Entwurf sollen Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen.
Wie schön wäre es, wenn dieser Passus es ins Gesetz schafft! Endlich gäbe es den Perspektivwechsel! Endlich läge die Bringschuld eindeutig bei den Behörden. Endlich müsste nicht mehr die Person mit Einschränkung auf ihre Situation hinweisen. Schafft es dieser Satz in das Gesetz, könnte er große Wirkung entfalten: Betroffene wären weniger stigmatisiert; Behördenmitarbeiter wären auf der einen Seite deutlich besser sensibilisiert und auf der anderen auch ermächtigt, in einer kommunikativ schwierigen Situation von Standardsprache auf leicht verständliche Sprache umzuschalten. Man darf gespannt sein.
Fazit
Es wäre schön gewesen, wenn alle Player im neuen Entwurf stärker zum Ausbau der Barrierefreiheit verpflichtet worden wären. Stattdessen ist abzusehen, dass es wieder viele Schlupflöcher für die Wirtschaft gibt. Es ist für Unternehmen immer noch viel zu einfach, Engagement in Sachen Barrierefreiheit nicht zu leisten, indem man sich auf unbillige Härten beruft.
Deshalb ist und bleibt es ein schwacher Entwurf, der für Betroffene keine großen Verbesserungen bringt.
Aber der geplante Ausbau von verständlicher Sprache und Gebärdensprache mit dem oben erwähnten Perspektivwechsel scheint mir ein Lichtstreifen am Horizont zu sein.
Es tut sich doch etwas in Leichter Sprache. Und Leichte Sprache lebt doch!