Kommunalwesen
Ich biete Unterstützung bei der Umsetzung der BITV 2.0 und übersetze Ihre Inhalte und Informationen in Leichte Sprache.
Ich übertrage Texte aus deutscher Standardsprache in deutsche Leichte Sprache.
Laut Gesetzgebung sind öffentliche Stellen im Rahmen der Barrierefreiheit mittlerweile längst verpflichtet, ihre Inhalte auch in Leichter Sprache anzubieten. Bis zum Jahr 2022 soll außerdem ein Gesetz in Kraft treten, nach dem auch privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet werden, für ihre Produkte und Dienstleistungen ein Zusatzangebot in Leichter Sprache bereitzuhalten.
Es gibt viel zu tun. Ich unterstütze Sie gerne bei der Übersetzung Ihrer Briefe, Formulare, Broschüren, Webinhalte und vielem mehr in folgenden Bereichen:
Hier beleuchte ich in loser Folge verschiedene Aspekte der Leichten Sprache.
Gerne erstelle ich Ihren Text in Leichter Sprache. Rufen Sie mich an 02242-901460 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an post@leicht-ist-gut.de.
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